Personenwagen, Lieferwagen, Wohnmobile und Motorräder bis 3,5 t brauchen auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen eine gültige Vignette. Als unabhängiger Dienst registrieren wir die offizielle E-Vignette für Ihr Kennzeichen – an die Windschutzscheibe muss nichts geklebt werden.
Die Schweiz kennt nur eine Vignette und keine Kurzzeitvarianten: Sie deckt das ganze Jahr ab und gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Lassen Sie sie registrieren, bevor Sie auf die erste Autobahn fahren.
Schweizer Autobahnvignette (Jahresvignette)
70 €
Schweizerische Eidgenossenschaft
Wer braucht die Schweizer Vignette?
- Personenwagen, Lieferwagen und Wohnmobile bis 3,5 t brauchen eine Vignette, sobald sie auf eine Autobahn oder Autostrasse fahren.
- Motorräder sind nicht ausgenommen – auch sie brauchen eine eigene Vignette.
- Ein Anhänger oder Wohnwagen braucht eine separate Vignette auf sein eigenes Kennzeichen – ein Auto mit Wohnwagen benötigt also zwei.
- Fahrzeuge über 3,5 t fahren nicht mit Vignette – sie entrichten stattdessen die Schweizer Schwerverkehrsabgabe, die hier nicht bestellt werden kann.
Wo brauchen Sie die Schweizer Vignette?
Die Vignette ist auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen des Nationalstrassennetzes Pflicht – Sie erkennen sie an den grünen Wegweisern. Zu den wichtigsten Achsen gehören:
- A1 (Genf – Bern – Zürich – St. Gallen)
- A2 (Basel – Luzern – Gotthard – Chiasso)
- A3 (Basel – Zürich – Sargans)
- A13 (St. Margrethen – San Bernardino – Bellinzona)
Die Vignette gilt auch für den Gotthard- und den San-Bernardino-Strassentunnel. Der Grosse-St.-Bernhard-Tunnel und der Autoverlad durch die Alpen kosten separat.
Bevor Sie in die Schweiz aufbrechen
Neben der Vignette lohnt sich vor der Abfahrt ein Blick auf das Auto – in der Schweiz ist manche Ausrüstung Pflicht, anderes wird nur empfohlen.
Das gilt in der Schweiz für Personenwagen:
- Ein Warndreieck ist Pflicht und muss griffbereit sein – nicht unter dem Gepäck vergraben.
- Abblendlicht oder Tagfahrlicht muss immer eingeschaltet sein, auch am helllichten Tag.
- Eine Warnweste ist für Personenwagen nicht vorgeschrieben, es lohnt sich aber, eine in Reichweite des Fahrers zu haben.
- Ein Verbandskasten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wir empfehlen aber, einen mitzuführen.
- Winterreifen sind nicht generell vorgeschrieben, das Fahrzeug muss aber den Strassenverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein, und Schneeketten müssen überall montiert werden, wo ein Signal es verlangt.
Geräte und Apps, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind in der Schweiz verboten – schalten Sie die Blitzerwarnung im Navi vor dem Grenzübertritt aus.
Mit dem Auto in der Schweiz: gut zu wissen
- Geben Sie das Kennzeichen genau so ein, wie es in den Fahrzeugpapieren steht, zusammen mit dem Zulassungsland – schon ein falsches Zeichen, und die Vignette ist auf ein anderes Kennzeichen registriert.
- An der Windschutzscheibe klebt nichts: Kontrolleure prüfen das Kennzeichen elektronisch und sehen sofort, ob dafür eine gültige Vignette registriert ist.
- Bewahren Sie die Bestätigungs-E-Mail bis zum Ablauf der Vignette auf – darin sehen Sie auf einen Blick, für welches Kennzeichen und welchen Zeitraum sie registriert wurde.
Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz:
- 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Autostrassen
- 80 km/h ausserorts
- 50 km/h innerorts
Die Geschwindigkeit wird mit festen und mobilen Radargeräten kontrolliert, und die Schweiz ahndet Tempoüberschreitungen so streng wie kaum ein anderes Land in Europa – schon eine geringe Überschreitung kostet eine Busse.
Mit Anhänger oder Wohnwagen können niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, und ein signalisiertes Tempolimit hat immer Vorrang vor den allgemeinen Werten.
Švajčiarsko