Für welche Fahrzeuge wird die Schweizer E-Vignette benötigt?
Die Schweizer Autobahnvignette ist auf den Nationalstraßen erster und zweiter Klasse – also auf Autobahnen und Autostraßen – für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t vorgeschrieben. Seit August 2023 gibt es sie auch in elektronischer Form: Die E-Vignette ist mit dem Kennzeichen verknüpft, an der Windschutzscheibe muss also nichts mehr kleben. Anders als in vielen anderen Ländern braucht ein Anhänger oder Wohnwagen eine eigene Vignette, und auch Motorräder benötigen eine. Fahrzeuge über 3,5 t fallen nicht unter die Vignettenpflicht und entrichten stattdessen die Schwerverkehrsabgabe.

Vor dem Kauf: Das sollten Sie zur Schweizer E-Vignette wissen
Pkw, Lieferwagen, Wohnmobile und Kleinbusse bis 3,5 t brauchen die Vignette, ebenso Motorräder. Anhänger und Wohnwagen bis 3,5 t benötigen eine separate Vignette, die auf ihr eigenes Kennzeichen registriert wird – ein Auto mit Wohnwagen braucht also zwei. Für alle Kategorien gibt es nur eine Vignettenart, die Jahresvignette; bei der Bestellung wählen Sie daher nur die Kategorie und das Datum, ab dem Sie die Vignette benötigen.
In der Schweiz gibt es keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten – selbst für eine einmalige Durchreise ist die Jahresvignette nötig. Ihre Gültigkeit ist fest vorgegeben und wird nicht ab dem Kaufdatum gezählt: Jedes Vignettenjahr läuft vom 1. Dezember bis zum 31. Januar vierzehn Monate später, sodass eine im Sommer gekaufte Vignette am selben Tag abläuft wie eine im Dezember gekaufte. Die Vignette gilt für den Gotthard- und den San-Bernardino-Straßentunnel, nicht aber für die Tunnel am Großen St. Bernhard und Munt la Schera oder den Autoverlad per Bahn, die separat bezahlt werden.
Gültigkeit prüfen und rechtzeitig erinnert werden
Vor der Abfahrt können Sie mit der Gültigkeitsprüfung auf unserer Website kontrollieren, ob für Ihr Fahrzeug eine gültige Schweizer E-Vignette registriert ist – einfach Kennzeichen und Zulassungsland eingeben, ohne nach der Bestellbestätigung suchen zu müssen. Wählen Sie bei der Bestellung zusätzlich eine E-Mail-Erinnerung, melden wir uns rechtzeitig, bevor die Vignette abläuft. Da jede Schweizer Vignette am 31. Januar endet, hilft Ihnen die Erinnerung, die nächste zu besorgen, bevor die alte ausläuft.
Flexible Zahlungsmethoden
Bezahlen Sie per Karte, Apple Pay, Google Pay, QR-Code oder Banküberweisung – ganz wie es Ihnen am besten passt. Die Zahlungen werden in einer sicheren Zahlungsumgebung abgewickelt, und den vollständigen Betrag sehen Sie, bevor Sie die Bestellung bestätigen.
Zwei Bestätigungen per E-Mail
Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung per E-Mail. Ist die Schweizer E-Vignette registriert, bestätigt eine zweite E-Mail die Registrierung mit Kennzeichen und Gültigkeitszeitraum. Bewahren Sie beide Nachrichten auf – sie dienen als Nachweis Ihrer Bestellung und erleichtern es, die Angaben später bei Bedarf zu überprüfen.